Über uns

Q&A CLEARING & LICENSING
Dorothee Wolter

Music Consultant & Senior Producer

Welcher Song passt zu der Marke und - vor allen Dingen - dem Budget?

Den richtigen Song, inklusive der dazugehörigen Rechteinhaber:innen, zu finden und die Musikrechte fristgemäß vor Beginn der Produktion abzurechnen, kann eine Herausforderung sein. Aber nicht für uns. Unser umfassender Service reicht von der Musikrecherche in unseren Archiven und Bibliotheken mit mehr als 300.000 Songs, der Abrechnung und dem Erwerb der nötigen Musikrechte bis zum Verfassen des schlussendlichen, offiziellen Lizenzvertrags.

Für die werbliche Nutzung von geschützter Musik in einem audiovisuellen Projekt muss Musik lizensiert werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen vollständigen Song oder einen kurzen Ausschnitt handelt.

Als die Schnittstelle zwischen Musik und der Werbeindustrie kümmern wir uns um die kompletten Vertragsverhandlungen für die werbliche Nutzung eines Songs.

Wir übernehmen die Klärung der Rechte mit den ursprünglichen Rechteinhabern.

Was kostet das Lied?

Die Kosten für eine Lizenzierung variieren individuell. Sie resultieren aus verschiedenen Parametern wie z.B. der Dauer der Nutzung, dem jeweiligen Medium, dem Gebiet der Kampagne, als auch der Marke selbst, die den Song erwerben will.

Markenpartnerschaften mit Künstler:innen

Wir begleiten Sie, beginnend vom perfekten Timing der Veröffentlichung des Songs für die Kampagne, bis hin zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit den Künstler:innen z.B. für Events, Live Performances sowie der Erstellung ihres eigenen Content für ihre Medienkanäle. 

Partnerschaft und Fairness für alle Beteiligten.

Welche Musikrechte muss man beachten?

Als Faustregel gilt: 

für die werbliche Nutzung müssen zwei Synchronisationslizenzen erworben werden

– die Copyrightlizenz des Musikherausgebers welcher die Interessen der Autore:innen des  Musikstücks (Text und Komposition) vertritt

– die Master-Use Lizenz des Plattenlabels welches die Rechte an den Mastern der ursprünglichen Aufnahme des songs besitzt

Allerdings sind, aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Künstler:innen, die tatsächlichen Entscheidungsträger:innen einer Genehmigung, für das Musikstück und dessen Copyright, die Texter:innen und Komponist:innen, sowie die ausführenden Künstler:innen für die Originalaufnahme und dessen Masterrechte.

Des weiteren müssen eventuell Aufführungsgebühren oder auch Streamingrechte bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft erworben werden. In Deutschland ist dies Beispielsweise die GEMA.

LASS TREFFEN!

Für Meetings können wir jederzeit in unseren virtuellen Studios und Konfis zusammenkommen und miteinander arbeiten. Brillante Technik verbindet uns selbstverständlich auch hier.

Get in touch!

seeyou@nhbmusic.de

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